Ein Bausparkonto wird normalerweise abgeschlossen, damit in Zukunft für Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten, vielleicht aber auch für den Kauf oder Bau eines Hauses, ein entsprechendes Guthaben verbunden mit der Möglichkeit auf einen günstigen Kredit zur Verfügung steht. Manchmal müssen die Pläne geändert werden, denn schnell kann etwas dazwischenkommen.
Mitunter ist es notwendig, das bisher angesparte Guthaben aus dem Bausparvertrag zu entnehmen. Das alte Auto will nicht mehr, die Silberhochzeit wird teuerer als erwartet oder irgendetwas anderes kommt dazwischen. Für diese Fälle bieten die Bausparkassen die Möglichkeit, zumindest einen Teil des Guthabens wieder auszuzahlen. Manche Bausparkassen lassen die Auszahlung der in dem Jahr vorgenommenen Einzahlungen zu, Ausnahme ist die Auszahlung der vermögenswirksamen Leistung, andere zahlen bis zu einem Höchstbetrag aus. Diese Auszahlungen sind kostenfrei und prämienunschädlich. Benötigt der Bausparer eine höhere Auszahlung aus seinem Guthaben, muss er den Vertrag kündigen. Dabei muss er eine bestimmte Kündigungsfrist einhalten, will er den ihm zustehenden Betrag ohne Abzüge der Bausparkasse ausgezahlt bekommen. Diese Kündigungsfristen betragen zwischen drei und sechs Monaten. Kann er die Kündigungsfrist nicht einhalten, muss er eine Gebühr für die schnelle Auszahlung akzeptieren. Diese Gebühr kann bis zu drei Prozent vom Guthaben betragen.
Weiterhin muss der Bausparkunde bei einer Vertragskündigung unter Umständen auf die bisher vom Staat gewährten Prämien verzichten. Das passiert dann, wenn der Bausparvertrag noch keine sieben Jahre besteht. Diese Frist hat der Staat als Sperrfrist vorgegeben. Diese Prämien verringern nicht das Guthaben auf dem Bausparkonto, denn sie werden auf einem Zwischenkonto geparkt und erst nach sieben Jahren nach Abschluss des Kontos diesem gutgeschrieben. Auf dem Zwischenkonto werden die Beträge allerdings gelöscht, sie sind nicht übertragbar auf ein neues Bausparkonto.
Bei der Kündigung des Vertrages geht dem Bausparkunden in jedem Fall die Abschlussgebühr verloren, die er bei Vertragsabschluss meistens in Höhe von einem Prozent der Bausparsumme gezahlt hat.