Steht der Entschluss zum Wohnungskauf erst einmal fest, tauchen unzählige Fragen auf, die alle beantwortet sein sollten, bevor der Kaufvertrag unterschrieben wird. So kommt es nicht nachträglich zu bösen Überraschungen.
Zunächst einmal muss geklärt werden, wo sich die neue Wohnung befinden soll. Ist ein weiter Umzug geplant oder möchte man innerhalb eines Stadtviertels bleiben? Wichtig ist auf jeden Fall, dass das Wohnumfeld den Ansprüchen der Eigentümer gerecht wird. Dabei sollte der Weg zur Arbeit ebenso bedacht werden, wie die Einkaufsmöglichkeiten und die Erreichbarkeit von Kindergarten, Schule und Ärzten. Zu berücksichtigen ist die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe der Wohnung. Nicht unerheblich ist auch eine Grünfläche oder ein Park in der Umgebung des neuen Heimes.
Die Frage, ob man einen Altbau oder Neubau erwerben und beziehen möchte, ist nicht nur eine Frage des Geschmacks. Während ein Neubau häufig die Gelegenheit bietet, bei der Zimmeraufteilung und -größe Einfluss zu nehmen, ist dies bei einem Altbau bereits vorgegeben und muss den Vorstellungen des Käufers entsprechen. Änderungsmöglichkeiten sind oft nur in begrenztem Umfang möglich.
Ist ein passendes Objekt ausfindig gemacht und ein Besichtigungstermin vereinbart worden, sollte ausreichend Zeit eingeplant werden, denn es gibt viel zu beachten. Da man als zukünftiger Eigentümer für die Reparaturen und Sanierungsmaßnahmen am Haus mit zu zahlen hat, gilt es abzuklären, in welchem baulichen Zustand sich das Gebäude befindet. Dach und Fassade sollten in Ordnung sein. Heizung und Treppenhaus müssen ebenfalls einen sauberen und gepflegten Eindruck hinterlassen. Interessant ist auch zu wissen, wer als Mieter im Haus wohnt, wie viele Mietparteien es gibt, ob sich ein Hausmeister um das Anwesen kümmert und wie die Hausordnung geregelt ist. Unbedingt sollte sich der Kaufinteressent die Nebenkostenabrechnung des vergangenen Jahres zeigen lassen. Aus ihr gehen unter anderem die Höhe der Heizkosten, die Wasser- und Abwassergebühren, Kosten für Haftpflichtversicherung, Grundsteuer und Versicherungskosten hervor.