Der Eigentümer einer Wohnung hat zwar auch dann noch das Eigentumsrecht, wenn er diese Wohnung vermietet hat, doch seine Interessen an den Räumlichkeiten kann er nicht ohne Berücksichtigung der Interessen des Mieters durchsetzen. Als Vermieter geht man Verpflichtungen ein, die der Mieter auch gerichtlich durchsetzen kann. Damit vor Gericht nicht grundsätzlich der finanzstärkere Streitpartner gewinnt, gibt es in Deutschland sowohl einen Mieterbund als auch einen Vermieterbund, die die Interessen ihrer Mitglieder vor Gericht unterstützen.
Als Mieter ist man verpflichtet, regelmäßig seine Miete zu zahlen und die Wohnung entweder regelmäßig oder am Ende des Mietverhältnisses optisch zu renovieren. Im Gegensatz dazu hat man den Anspruch, dass der Vermieter die Wohnung in einem bewohnbaren Zustand hält. Für Mängel, die der Mieter nicht selbst verursacht hat, muss der Vermieter einen Handwerker beauftragen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Mieter einen Teil seiner Miete einbehalten. Auch manch andere Mängel, die der Vermieter nicht beheben kann, ergeben für den Mieter das Recht, die Mietzahlungen vorübergehend zu kürzen. Welche Mängel dies sind, kann man von den Anwälten des zuständigen Mieterbundes erfahren. Sie unterstützen einen auch, falls die gerechtfertigte Kürzung der Miete vom Vermieter nicht anerkannt wird.
Die Vermieterbünde dagegen schützen die Interessen der anderen Seite. Für die Verpflichtungen, die man als Vermieter eingeht, erhält man das Recht, die Mietzahlungen pünktlich und in voller Höhe einzunehmen. Neben ausstehenden Mietzahlungen gibt es noch weitere Gründe, die den Vermieter berechtigen, ein Mietverhältnis entgegen der Wünsche des Mieters aufzuheben. Welche Fristen hierbei einzuhalten sind und ob und wie man einen Mieter gegen seinen Willen aus seiner Wohnung entfernen kann, erfährt man beim zuständigen Vermieterbund. Beide Bünde kümmern sich also um Mietverhältnisse, bei denen ein vernünftiges Gespräch zwischen Mieter und Vermieter aus verschiedenen Gründen nicht mehr möglich ist. Oft reicht aber schon eine gute Rechtsberatung beider Parteien, um einen Streit beizulegen.